Äquivalenzziffernkalkulation
Die Äquivalenzziffernkalkulation wird in der Regel dann als Kostenträgerstückrechnung eingesetzt, wenn das Unternehmen eine Sortenfertigung anwendet. Das bedeutet, dass das Unternehmen ähnliche Produkte mit einem festen Kostenverhältnis produziert (z.B.: Getränke in unterschiedlichen Abfüllmengen).
Beispiel
Der Limonadenhersteller produziert pro Monat 50.000 1-Liter-Flaschen und 10.000 0,5-Liter-Flaschen Kirschlimonade. Die in Summe anfallenden Kosten betragen 110.000 Euro.
Dem Hauptprodukt, 1-Liter-Flasche Kirschlimonade, wird die Äquivalenzziffer 1 zugeteilt. Die 0,5-Liter-Flasche erhält die Äquivalenzziffer 0,5, da ihre Kosten der Hälfte des Hauptproduktes entsprechen.
Die Stückkosten der beiden Flaschengrößen werden nun wie folgt berechnet: Die Gesamtanzahl an Grundeinheiten beträgt 50.000 x 1 + 10.000 x 0,5 = 55.000. Werden die Gesamtkosten in Höhe von 110.000 Euro auf die Grundeinheiten verteilt, ergeben sich Kosten von 110.000 / 55.000 = 2 Euro pro Grundeinheit. Nach der Multiplikation mit den jeweiligen Äquivalenzziffern ergeben sich Stückkosten für die 1-Liter-Flasche von 2 x 1 = 2 Euro, für die 0,5-Liter-Flasche von 2 x 0,5 = 1 Euro.
Alternative Begriffe: Äquivalenzziffernrechnung, Divisionskalkulation mit Äquivalenzziffern.