Zur Finanzierung gehören Sicherheiten für die kapitalgebenden Investoren.
- Persönliche Sicherheiten: Bürgschaften u. ä.
- Sachbezogene Sicherheiten: Grundschuld usw.
Die Kreditsicherungsmöglichkeiten sind abhängig von den Vermögenswerten und wirtschaftlichen Beziehungen des Unternehmens.
Kreditsicherheitskategorien:
Persönliche Sicherheiten
Für personenbezogene Sicherheiten haftet nicht nur der Schuldner. Eine Dritte Person, Bürge o. ä. wird mit in die Haftung genommen.
Personenbezogene Sicherheiten sind:
- Die Bürgschaft
- Die Garantie
- Die Patronatserklärung
Dingliche Sicherheiten
Der Schuldner bzw. Kreditnehmer bietet dem Gläubiger Sachen als Sicherheit. Diese können vom Gläubiger im Ernstfall verwertet werden. Dingliche Sicherheiten werden als Realsicherheiten bezeichnet und betreffen beispielsweise Immobilien, bewegliche Güter oder Forderungen und Rechte.
Sachbezogene Sicherheiten sind:
- Der Eigentumsvorbehalt
- Die Grundschuld
- Die Hypothek
- Das Pfand
- Die Sicherungsübereignung
- Die Zession