Erhaltene Anzahlungen entstehen dann, wenn ein Kunde bereits vor dem Erhalt einer Leistung (einen Teil) für diese im Voraus bezahlt. In gewissen Branchen ist eine solche Vorgehensweise durchaus üblich, wenngleich sie im Allgemeinen eher weniger angewandt wird.
BILANZIERUNG ERHALTENER ANZAHLUNGEN
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden am Bilanzstichtag auf der Passivaseite der Verbindlichkeiten verzeichnet (§ 266 Abs. 3 C. 3. HGB). Wenn in Vorauskasse bezahlt wird, die Ware jedoch am Bilanzstichtag noch nicht geliefert wurde, fallen die entsprechenden Beträge ebenfalls unter den Posten Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen.
ALTERNATIVE BEGRIFFE
Kundenanzahlung, Vorauszahlung