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Factoring in BWL leicht erklärt + Beispiel / Berechnung

Der Factoringnehmer verkauft beim sogenannten Factoring seine Forderungen an einen Factor. Nur so erhält das Unternehmen eher Kapital durch den Finanzierungseffekt. Das Unternehmen muss nicht darauf warten, bis die Kundenzahlung getätigt wird.

Factoring – Beispiel

Ein Unternehmen liefert zum 1 März im Wert von 1000 Euro Waren aus. Die am gleichen Tag ausgestellte Rechnung weist ein Zahlungsziel von 2 Wochen aus. Die Forderung wird nun an ein Factoringunternehmen veräußert, so fließt das Geld schneller. Der Forderungsverkauf stellt eine fortlaufende Finanzierungsmöglichkeit dar. Auch die Finanzierungsvariante Leasing fällt unter Factoring.

Unterschiede

Man unterscheidet in echtes und unechtes Factoring, offenes und stilles Factoring und in Full Service und Inhouse Factoring.

Factoringinstituts – Funktionen

Hier können die unterschiedlichsten Aufgaben übernommen werden.

Die Finanzierungsfunktion

In der Regel steht die Finanzierungsfunktion immer im Vordergrund. Das Institut bezahlt also die Rechnungen, die in der Regel ja erst innerhalb der nächsten 2 Wochen eingehen würden. Die Rechnung wird sofort bei Ankauf beglichen. Vom Fälligkeitsfactoring wird gesprochen, wenn die Rechnungen erst bei Fälligkeit durch den Factor bezahlt werden.

Echtes vs. unechtes Factoring – Delkrederefunktion

Das echte Factoring

Wenn das Bonitätsrisiko vom Factor übernommen wird vom echten Factoring gesprochen.

Das unechte Factoring

Wenn die das Risiko nicht übernommen wird, also wenn der Verkäufer dafür haftet, dass die Rechnungen bezahlt werden, spricht man vom unechten Factoring. Bei beiden Varianten bleibt das Veritätsrisiko bei dem Unternehmen, welches die Forderungen verkauft. Das Risiko besteht in der Regel darin, dass rechtlich eine Forderung an sich ja gar nicht besteht. Es kann eben immer vorkommen, dass die Ware nicht ausgeliefert wurde oder auch beschädigt beim Käufer ankommt.

Inhouse Factoring vs. Full Service Factoring – Dienstleistungsfunktion

Das Factoringinstitut kann die Debitorenbuchhaltung, das Inkasso und auch das Mahnwesen durchführen. Man auch von Full-Service-Factoring, das kommt allerdings auf den Leistungsumfang an. Vom Inhouse Factoring wird gesprochen, wenn die Leistungen und Verwaltungsaufgaben vom Unternehmen durchgeführt werden.

Offenes und stilles Factoring – Offenlegung

Weiterhin wird auch in offenes Factoring unterschieden, hierbei sind die Kunden über die Forderungsabtretung informiert worden. Offene Rechnungen müssen an das Institut bezahlt werden. Unterschieden wird auch in stilles Factoring, hierbei zahlen die Kunden an das Unternehmen. Für die verkauften Forderungen und die dazugehörigen Gelder leitet das Unternehmen an das Institut weiter.

Vorteile, Nachteile und Kosten

Factoring – Vorteile

Grundsätzlich kann hier immer von einer Liquiditätsverbesserung durch Factoring gesprochen werden. Die Verbesserung kann dann für die Schuldentilgung genutzt werden. Weiterhin ist es möglich, bei Lieferantenrechnungen Skonto ziehen zu können. Das Mahnwesen und das Ausfallrisiko fallen weg.

Factoring – Nachteile

Gegebenenfalls können der Verkauf von Forderungen und die sehr hohen Kosten schon als negativ gewertet werden. Factoring ist auch nicht für jeden Kunden und auch jede Branche geeignet.

Factoring – Kosten

Der Umfang und die Ausgestaltung sind die entscheidenden Faktoren für die Vergütung für das Institut. Die Factoringgebühr, die die Übernahme des Unfallrisikos und die Serviceleistungen betreffend, sowie die anfallenden Zinsen bestimmen die Kosten. Die Kosten sind von den im Einzelfall auftretenden Umständen stark abhängig. Die durchschnittlichen Kosten liegen zwischen 0,5 % und 2,5 % des Factoringumsatzes.

Beispiel – Factoring

Factoringkosten berechnen – Beispiel

Die GmbH zieht ein Full-Service-Factoring in Betracht. Dieses übernimmt das Ausfallrisiko, die Debitorenbuchhaltung und die Finanzierung. Dienstleistungsbuchhaltung, Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen sind Konditionen des Institutes, die mit 1 % vom Umsatz beziffert sind. Ebenfalls mit 1 % vom Umsatz beziffert wird die Delkrederegebühr, welche zur eventuellen Abdeckung der Forderungsausfälle dient. Weiterhin zählt zu den Konditionen der Zinssatz für Finanzierung 1,5 % des Kreditbetrags und der Sperrbetrag mit 10 % vom Umsatz, der zur Kompensation von Kürzungen angewendet wird.

Für die GmbH liegen also diese Daten vor:

Der monatlicher Umsatz in Höhe von 1 Mio. Euro, der durchschnittlicher Forderungsausfall 0,5 % vom Umsatz, die Finanzierung des Unternehmens durch Bankkredite mit einem Zinssatz von 6 % p.a. und die monatlichen Kosten der Debitorenbuchhaltung und des Mahnwesens belaufen sich auf 20.000 Euro.
Jetzt stellt sich die Geschäftsleitung der GmbH nun die Frage, ob sich das im Beispiel dargestellte Factoring überhaupt rechnet.

Die Berechnung

Die monatlichen Kosten setzten sich so zusammen:

Für die Dienstleistungsgebühr (1 % von 1 Mio. Euro) werden 10.000 Euro, für die Delkrederegebühr (1 % von 1 Mio. Euro) ebenfalls 10.000 Euro fällig. Die Zinsen belaufen sich auf (1,5 % von 900.000 Euro (= 1 Mio. Euro – Sperrbetrag von 10 %)) 13.500 Euro. Daraus ergeben sich Kosten im Monat in Höhe von 33.500 Euro.
Diese monatlichen Einsparungen an Kosten stehen dem gegenüber:
Es fallen Debitorenbuchhaltungs- und Mahnkosten in Höhe von 20.000 Euro und Forderungsausfälle in Höhe von 5.000 Euro weg. Die Reduktion der Zinsen beläuft sich auf (6 % von 900.000 / 12 Monate) 4.500 Euro. Daraus ergibt sich eine Einsparung in Höhe von 29.500 Euro.

Jetzt wird deutlich, dass die Kosten die Einsparungen übersteigen. In diesem Beispiel sollte kein Factoring durchgeführt werden. Hätte das Unternehmen den Bankkredit reduzieren können und nicht teure Kontokorrentkredite in Anspruch genommen, wäre die Berechnung sicherlich anders ausgefallen. Sobald die Rechnung vom Debitor beglichen ist, wird der bis dato nicht gezahlte Sperrbetrag umgehend ausbezahlt.

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