Die Forderungsquote drückt in Prozent den Anteil der Forderungen gemessen am gesamten Unternehmensvermögen aus. Hierbei werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Buchwert sowie das Gesamtvermögen, das mit der Bilanzsumme übereinstimmt, berücksichtigt.
Die Bedeutung der Forderungsquote
Die Forderungsquote, oder auch Forderungsintensität, bezeichnet den Anteil von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß § 266 Abs. 2 B. II. 1. HGB, am Gesamtvermögen eines Unternehmens. Konkret wird das Verhältnis zwischen dem Buchwert offener Forderungen und der Bilanzsumme ausgedrückt. Einfacher ausgedrückt, handelt es sich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um ausstehende Zahlungen von Kunden.
Durch die Forderungsquote erhält man zudem Auskunft über das Risiko von Forderungsverlusten. Wenn sich bei der Ermittlung eine hohe Intensität, also eine hohe Forderungsquote ergibt, kann das mehrere, positive wie auch negative, Gründe haben. Häufig jedoch ist dies mit einer schlechten Zahlungsmoral der Kunden verbunden, aber auch Umsatzsteigerungen können der Grund dafür sein. Um die genauen Ursachen herauszufinden, sollten weitere Untersuchungen und Maßnahmen eingeleitet werden. Als ein weiteres Mittel zur besseren Beurteilung der Forderungsquote kann die Umschlagshäufigkeit der Forderungen ermittelt werden. Diese gibt an, wie oft der Umsatz über die Forderungen umgeschlagen wird. Auch die durchschnittliche Anzahl der Tage, bis die Kundenforderungen beglichen werden, lassen sich als Days Sales Outstanding (DSO) berechnen.
Bei der Beurteilung ist es sinnvoll, nach Branchen zu unterscheiden. Im Einzelhandel, wo überwiegend Bar gezahlt wird, ist die Forderungsintensität in der Regel niedrig. Maßnahmen, um die Forderungsquote zu senken, können ein kontinuierliches Mahnwesen, kürzere Zahlungsziele und die Gewährung von Skonti zur Verbesserung der Zahlungsmoral der Kunden sein. Eine Maßnahme, die jedoch eher als letzte Möglichkeit eingeleitet werden kann und auch mit Kosten verbunden ist, ist Factoring. Hier werden die Forderungen abgetreten.
Welche Forderungspositionen berücksichtigt werden
Die Bilanzgliederung nach § 266 HGB führt folgende Positionen für Forderungen auf:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Hier ist jedoch wichtig, dass im Rahmen der Ermittlung der Forderungsquote nur die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt werden. Bei dieser Position handelt es sich um Vermögen, das durch abgesetzte Produkte oder auch erbrachte Dienstleistungen zustande kommt und von den Rechnungsempfängern noch nicht bezahlt wurde.
Bei der Forderungen kann zwischen drei verschiedenen Arten unterschieden werden:
Einwandfreie Forderungen: Hier rechnet der Unternehmer mit der Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages. Demnach wird bei der Ermittlung der Forderungsquote auch der vollständige Rechnungsbetrag berücksichtigt.
Zweifelhafte Forderungen: Bei Forderungen dieser Kategorie ist der vollständige Zahlungseingang unsicher. Gründe können Krisen, Liquiditätsengpässe oder auch insolvente Kunden sein. Dabei wird das Ausfallrisiko pauschal geschätzt und die Forderungen müssen abgeschrieben werden. Der abgeschriebene Betrag wird bei der Ermittlung der Forderungsquote herangezogen.
Uneinbringliche Forderungen: Hier muss der Unternehmen davon ausgehen, dass er keinen Zahlungseingang mehr verbuchen kann. Daher müssen in der Bilanz die Forderungen auf den Wert 0,00 EUR abgeschrieben werden. Bei der Forderungsquote werden diese Positionen nicht mehr berücksichtigt.
Beispiel: Formeln und Berechnung der Forderungsquote
Die Forderungsquote wird mit der folgenden einfachen Formel berechnet:
Forderungsquote = Forderungen / Gesamtvermögen * 100 %
Weitere mit der Forderungsquote verbundene Formeln:
1) Umschlagshäufigkeit der Forderungen = Umsatz / durchschnittlicher Forderungsbestand
2) DSO = (durchschnittlicher Forderungsbestand x 360 Tage) / Umsatz
Beispiel:
Ein Unternehmen weist am Bilanzstichtag folgende Positionen aus:
- Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 100.000 EUR
- Buchwert der Forderungen gegen verbundene Unternehmen: 20.000 EUR
- Buchwert der Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: 5.000 EUR
- Bilanzsumme: 1.000.000 EUR
- Umsatz: 2.000.000 EUR
Forderungsquote = 100.000 EUR / 1.000.000 EUR * 100 % = 10 %
Umschlagshäufigkeit der Forderungen = 2.000.000 EUR / 100.000 EUR = 20
DSO = 100.000 EUR * 360 Tage / 2.000.000 EUR = 18 Tage.
Anmerkung: Wie weiter oben erläutert wurde, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis nicht bei der Berechnung der Forderungsquote berücksichtigt.
2. Beispiel
Beträgt in einem Unternehmens am Bilanzstichtag der Buchwert der Forderungen 10.000 Euro und die Bilanzsumme 100.000, so ergibt sich:
10.000 Euro / 100.000 Euro = 10%
Die Forderungsquote läge hier also bei 10%.
Wie wird die Forderungsquote interpretiert?
Die Forderungsquote wird im Rahmen der Betrachtung der Umlaufintensität analysiert. Es empfiehlt sich, die Forderungsquote sowohl vor dem Branchenhintergrund, als auch im Mehrjahresvergleich zu betrachten.
Ist die Forderungsquote angestiegen, kann das positive oder auch negative Gründe haben. Sowohl Umsatzsteigerungen, als auch eine verschlechterte Zahlungsmoral der Kunden können Gründe dafür sein. Zur besseren Beurteilung sollte die Umschlagshäufigkeit der Forderungen einbezogen werden. Sie bezeichnet die durchschnittliche Zahlungsdauer in Tagen.
Branchenabhängig kann die Forderungsquote sehr unterschiedlich ausfallen. So ist sie beispielsweise in Bereichen mit vielen Zahlungen in Bar (z.B. im Einzelhandel) meist eher niedrig.
Wie kann die Forderungsquote reduziert werden?
Ein ausgeprägteres Mahnwesen und kürzere Zahlungsziele können zur Senkung der Forderungsquote führen. Ebenfalls möglich, allerdings mit Kosten verbunden, ist Factoring.
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Hat Wirtschaftswissenschaften an der Universität Kassel studiert.
Einzelunternehmer seit Mai 2006 & Chefredakteur von Uni-24.de
Geschäftsführer der Immocado UG (haftungsbeschränkt)