Bargeld ist den Deutschen immer noch die liebste Form von Geld. Und gerade Banknoten stehen natürlich immer noch hoch im Kurs. Um so ärgerlicher ist es, wenn es versehentlich zu Beschädigungen oder Zerstörungen des Geldes kommt. Viele Menschen kennen das sicher, dass sie Banknoten beim Bezahlen oder Geldwechseln in die Hände bekommen, die entweder gerissen oder bereits notdürftig mit Tesa-Film geklebt sind. Häufig kommt es auch vor, dass Geldscheine bemalt oder beschrieben sind. In der Regel ist das aber kein Problem, weil die Banknoten weiter im Zahlungsverkehr eingesetzt werden können. Banknoten sind bereits aus einem Spezialpapier hergestellt und somit sehr widerstandsfähig. In der Pandemie haben viele Menschen auch die Sorge, dass Banknoten Virenschleudern sein können. Grundsätzlich sind Banknoten aber extra mit einer High Tech Beschichtung versehen, die es nach Möglichkeit verhindert, dass Viren in hoher Konzentration auf den Banknoten haften. Selbst komplett geschredderte Banknoten können manchmal noch „gerettet“ werden.
Gesetzliches Zahlungsmittel – auch bei Beschädigung
Grundsätzlich behalten Banknoten auch immer ihren Wert und ihre Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel, wenn sie zerrissen, bemalt oder sogar angebrannt sind. Probleme kann es dann allerdings geben, wenn man die Banknoten zur Einzahlung in einem Geldautomaten einführt, in dem diese automatisch erkannt und gezählt werden. Hier kommen unter Umständen Fehlermeldungen, dass einzelne Banknoten nicht als Geldscheine erkannt werden. Aber auch defekte Geldscheine können mindestens gegen einwandfreies Geld umgetauscht werden. Dafür ist dann aber die nächstgelegene Filiale der Deutschen Bundesbank zuständig. In den LZB werden auch beschädigte Banknoten angenommen und umgetauscht. Dabei ist grundsätzlich wichtig, dass entweder noch die Banknote mehrheitlich vorhanden ist bzw. die Seriennummer noch zu erkennen ist.
Bei geschredderten Banknoten wird es allerdings schwierig
Wenn aus Versehen ein Geldschein zum Beispiel komplett geschreddert wurde, ist das durchaus problematisch. In diesem Fall kann das Problem sein, dass nicht mehr zu rekonstruieren ist, wie die Seriennummer des Geldscheines lautet. Und wenn Teile des Geldscheines ganz fehlen, müsste der Inhaber mindestens den sicheren Hinweis erbringen, dass der Rest der Banknote mit Sicherheit vernichtet worden ist. Wenn man einen geschredderten Geldschein wie ein Puzzle also wieder zusammenkleben würde, müsste der Gesamteindruck wieder einen kompletten Geldschein ergeben. Und bei geschredderten Banknoten müssten bei den wieder zusammengeklebten Banknoten der Wert und die Seriennummer zu lesen bzw. sicher zu ermitteln sein. Auf keinen Fall ist der geschredderte und wieder zusammengesetzte Geldschein in diesem Zustand noch verkehrsfähig, also als gesetzliches Zahlungsmittel einzusetzen. Kein Händler müsste dieses Geld annehmen.
Unter Umständen ist aber doch noch der Eintausch bei der Bundesbank möglich. Das kommt dann aber auf den Einzelfall an. Unproblematisch ist es, wenn nur eine teilweise Beschädigung oder Bemalung oder sogar Teilverlust durch Verbrennen vorliegt, die Banknote aber noch über die Hälfte vorhanden ist. Der richtige Weg zum Umtausch von stark beschädigten (geschredderten) Geldscheinen ist dann nur die Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt. Die Bundesbank verfügt über ein eigenes Analyseteam, das mithilfe von modernster Technik-Methoden sogar Asche und Kleinstteile noch identifizieren und zuordnen kann. Hier ist am ehesten noch die Chance, dass auch geschreddertes Geld gerettet und in verkehrsfähige Banknoten umgetauscht werden kann. Übrigens: bei mutwilliger Beschädigung oder wenn die Banknoten aus Straftaten stammen, muss die Banknote nicht von der Bundesbank ersetzt werden.
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Hat Wirtschaftswissenschaften an der Universität Kassel studiert.
Einzelunternehmer seit Mai 2006 & Chefredakteur von Uni-24.de
Geschäftsführer der Immocado UG (haftungsbeschränkt)