Was versteht man unter der Gewinnermittlung?
Unter der Gewinnermittlung versteht man wie der Name schon sagt, sämtliche Möglichkeiten, welche zur Ermittlung des Gewinns angewendet werden können. Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbstständiger Arbeit bilden die Einkünfte auch gleichzeitig den steuerliche Gewinn.
Zur Gewinnermittlung gibt es vier mögliche Varianten:
- den Betriebsvermögensvergleich, kurz BVV (wird in den meisten Fällen angewendet)
- die Einnahmenüberschussrechnung (stellt eine Ausnahme dar und ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für Freiberufler, Kleingewerbebetriebe und Kaufleute mit geringen Gewinnen oder Umsätzen)
- die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen laut § 13a EStG (stellt eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte dar)
- die Tonnagebesteuerung (ist die Gewinnermittlung bei Handelsschiffen des internationalen Schiffsverkehrs gemäß § 5a EStG)