Definition der goldenen Bilanzregel
Die Forderung der goldenen Bilanzregel lautet: Langfristig gebundene Vermögenswerte sollen langfristig finanziert werden. Dies bedeutet, dass die Dauer einer Finanzierung auch mit der Kapitalbindungsdauer abgestimmt werden soll. Dies nennt man Fristenkongruenz oder fristenkongruente Finanzierung.
Hierbei wird zwischen Deckungsgrad 1 und Deckungsgrad 2 unterschieden. Hierbei ist relevant, ob die Finanzierung ausschließlich über Eigenkapital oder auch über langfristiges Fremdkapital gegeben ist.
Als alternative Begriffe werden Anlagedeckungsgrad, Anlagendeckung, Anlagendeckungsgrad und die goldene Bilanzierungsregel verwendet.
Die Fristenkongruenz
Beispiel der Fristenkongruenz
Wenn Vorräte (Umlaufvermögen) kurzfristig finanziert werden, ist dies normalerweise kein Problem. Die meisten Lieferanten bieten hierfür auch Zahlungsziele von 14 Tagen an. Dies ist unproblematisch, da diese Vorräte auch schnell wieder verkauft werden. Aus den Erlösen können dann die kurzfristigen Verbindlichkeiten (wie zum Beispiel offene Lieferantenrechnungen) bedient werden.
Anders verhält es sich, wenn nun eine Maschine (Anlagevermögen) kurzfristig finanziert wird. Hier stellt sich die Frage, über welche Mittel nun die offene Rechnung beglichen werden soll. Die Maschine soll schließlich längerfristig genutzt werden und nicht wie die Vorräte kurzfristig verkauft werden. Eine Maschine benötigt einen gewissen Zeitraum, um Erlöse zu erwirtschaften.
Die Arten der goldenen Bilanzregel
Je nach Strenge der Interpretation der goldenen Bilanzregel werden unterschiedliche Arten dieser Regel festgelegt. Diese Arten werden auch als Deckungsgrade oder Anlagendeckung definiert.
Die goldene Bilanzregel 1 (Deckungsgrad 1)
Der Deckungsgrad 1 errechnet sich über folgende Formel:
Deckungsgrad 1 = Eigenkapital / Anlagevermögen >= 1
Die Aussage dieser Formel lautet, dass die goldene Bilanzregel 1 erfüllt ist, wenn das Ergebnis der Rechnung 1 oder mehr ergibt.
Die goldene Bilanzregel 2 (Deckungsgrad 2)
Der Deckungsgrad zwei errechnet sich über folgende Formel:
Deckungsgrad 2 = (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen >= 1
Die goldene Bilanzregel 2 wird mitunter auch als silberne Bilanzregel benannt.
Beispiel für die Errechnung der goldenen Bilanzregel
Beispiel: Die Berechnung der goldenen Bilanzregeln bzw. Deckungsgrade
Ein Unternehmen legt zum 31. Dezember 2010 folgende Bilanz vor:
Bilanz für die Berechnung von Deckungsgrad 1 und 2
Anlagevermögen | 840 |
Umlaufvermögen | |
Vorräte | 60 |
Forderungen aus L+L | 40 |
Kasse, Bank | 60 |
1.000 |
Eigenkapital | 500 |
Fremdkapital | |
Pensionsrückstellungen | 200 |
Verbindlichkeiten aus L+L | 100 |
Bankdarlehen (> 1 Jahr) | 200 |
1.000 |
Die angegebenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (die offenen Lieferantenrechnungen) sind in diesem Beispiel die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Pensionsrückstellungen und Bankdarlehen sind langfristige Verbindlichkeiten.
Berechnung vom Deckungsgrad 1
Deckungsgrad 1: 500 / 840 = 0,6 (gerundet)
Berechnung vom Deckungsgrad 2
Deckungsgrad 2: (500 + 200 + 200) / 840 = 1,07 (gerundet)
Diese Zahlen zeigen uns, dass die goldene Bilanzregel 1 (Deckungsgrad 1) nicht erfüllt werden konnte. Die goldene Bilanzregel 2 (Deckungsgrad 2) wurde jedoch erfüllt.
In der Realität wird die erste goldene Bilanzregel nicht allzu häufig erfüllt. Dies hängt damit zusammen, dass die wenigsten Unternehmen nicht fremdfinanziert sind und somit das Anlagevermögen nicht mit Eigenkapital gedeckt ist.
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Hat Wirtschaftswissenschaften an der Universität Kassel studiert.
Einzelunternehmer seit Mai 2006 & Chefredakteur von Uni-24.de
Geschäftsführer der Immocado UG (haftungsbeschränkt)