Grundlagen der Linearen Abschreibung
Bei der Linearen Abschreibung erfolgt die Abschreibung stets mit einem über die Nutzungsdauer gleich bleibenden Prozentsatz von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dabei ist das Anlagengut am Ende der Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Diese Abschreibungsmethode ist steuerlich bei allen abnutzbaren Anlagengütern erlaubt.
Die Formel dafür lautet: Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer
BEISPIEL FÜR EINE LINEARE ABSCHREIBUNG
Ein Unternehmen kauft zum 01.03. 2017 eine Anlage im Wert von 10.000€. Sie stellen die Anschaffungskosten und somit die Abschreibungsbasis dar. Die Nutzungsdauer der Anlage beträgt 5 Jahre. Damit lässt sich die lineare Abschreibung pro Jahr berechnen: 10.000€ / 5 Jahre = 2.000€ pro Jahr.
Der Abschreibungsplan sieht dann wie folgt aus:
ABSCHREIBUNGSTABELLE
Jahr Abschreibungsbetrag Restwert
0 0 € 10.000 €
1 2.000€ 8.000 €
2 2.000€ 6.000 €
3 2.000€ 4.000 €
4 2.000€ 2.000 €
5 2.000€ 0 €
Oftmals bleibt ein Merkposten bzw. Erinnerungswert von 1€ bestehen. Dieser dient dazu, den vollständig abgeschriebenen Vermögensgegenstand noch im Anlagevermögen zu deklarieren. Bei Abgang des Anlageguts, entweder durch Entsorgung oder einen Verkauf, erfolgt eine Ausbuchung.
Weiterhin werden die bisher angefallenen Abschreibungen als kumulierte Abschreibungen im Anlagenspiegel ausgewiesen.
Weiterhin sind Abschreibungen ab dem Erwerbsjahr zehnteilig zu berechnen. Analog gilt dies für den Fall, dass ein Anlagegut während des Geschäftsjahrs veräußert wird. Dies wird als zehnteilige Abschreibung bezeichnet.
Erfolgt eine Abschreibung auf einen angenommenen Restbuchwert, also nicht 0, so ist von einer linearen Abschreibung mit Restbuchwert die Rede.