Marktschranken, Markteintrittsbarrieren dienen dem Schutz der bestehenden Anbieter. Die Markteintrittsbarrieren verhindern einen übermäßigen Wettbewerb, da dieser die Wettbewerbsbedingungen einschränkt.
Mögliche Markteintrittsbarrieren können sein:
Kapitalbedarf
Neue Unternehmen müssen deutlich höhere Kosten tragen, als ihre bereits bestehenden Konkurrenten. So muss ein neues Unternehmen die Anschaffungskosten der Produktionsanlagen aufbringen, während das bereits existierende Unternehmen die Anschaffungskosten schon getilgt hat.
Zugang zu Vertriebskanälen
Während etablierte Anbieter bereits die nötigen Kontakte zu den relevanten Vertriebskanälen aufgebaut haben, müssen die neuen Unternehmen diese erst an sich binden, um ihre Produkte verkaufen zu können.
Know-How
Etablierte Unternehmen verfügen über die benötigten Kenntnisse. Neue Unternehmen müssen diese über einen längeren Zeitraum sammeln, um ihre Strategien entsprechend des Marktes anzupassen.
Reputation
Neue Unternehmen müssen die Abnehmer von ihrer Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit überzeugen. Bei bestehenden Unternehmen ist die Reputation bereits bekannt.
Unternehmensspezifisches Wissen
Die Abläufe und Strategien eines bestehenden Unternehmens wurden über längere Zeiträume beobachtet, analysiert und angepasst. Neuen Unternehmen sind diese Daten nicht immer zugänglich. So muss ein neues Unternehmen die Zeit und die Ressourcen investieren, um auf den Wissensstand der bestehenden Unternehmen zu kommen.