Zu den Vermögensgegenständen eines Unternehmens gehören langfristige Vermögensgegenstände, die als Anlagevermögen bezeichnet werden. Die Vermögensgegenstände, die im permanenten Umlauf des Geschäftslebens sind werden als Umlaufvermögen bezeichnet.
ANLAGEVERMÖGEN
Zum Anlagevermögen gehören immatrielle Vermögensgegenstände wie Lizenzen oder Patente und Sachanlagen, beispielsweise Grundstücke, Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen, Fuhrpark sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung.
UMLAUFVERMÖGEN
Zum Umlaufvermögen gehören die Vermögenswerte, die kurzfristigen Veränderungen (Verbrauch, Verarbeitung, Zahlung) des Geschäftslebens unterliegen, beispielsweise Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Warenbestände, Forderungen, Bank- und Kassenbestände.
Anlage- und Umlaufvermögen bilden gemeinsam die Aktivseite der Bilanz und geben Auskunft über die Verwendung des Eigen- und Fremdkapitals der Passivseite.