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Was ist die Bundeskasse Trier? – Erklärung

Die Bundeskasse Trier ist ein Dienstsitz der Bundeskasse und damit eine deutsche Bundesbehörde. Sie ist der Generalzolldirektion unterstellt. Die Fachaufsicht der Bundeskasse liegt beim Bundesfinanzministerium. Diese Bundeskasse ist für die südlichen Bundesländer Deutschlands zuständig.

Aufgaben der Bundeskasse Trier

Die Bundeskassen, auch die von Trier, nehmen Aufgaben der Zahlung und Buchführung nach der BHO (Bundeshaushaltsordnung) wahr. Sie führen die Rechnungslegung für den Bund aus. Auch sind Bundeskassen für die Verrechnung der Bundesmittel mit anderen Behörden wie den Finanzämtern der Länder bei Mitteln aus den Bundessteuern zuständig.

Geschichte der Bundeskassen

Vor der Strukturreform der Bundeskassen von 2000 bis 2007 gab es 17 Bundeskassen in Deutschland. Diese waren in den Städten:

  • Koblenz mit einer Außenstelle in Trier,
  • Münster,
  • Saarbrücken,
  • Düsseldorf,
  • Bonn,
  • Frankfurt am Main,
  • Nürnberg,
  • Freiburg im Breisgau,
  • München,
  • Stuttgart,
  • Karlsruhe,
  • Bremen,
  • Hannover,
  • Berlin,
  • Hamburg,
  • Kiel
  • und Halle (Saale).

Die 17 Bundeskassen wurden in der Strukturreform zu vier Bundeskassen reduziert, außerdem bekamen sie auch die Aufgaben von elf ganz aufgelösten Bundeswehrkassen. Zum 1. Januar 2012 wurden dann aus vier Bundeskassen lediglich zwei Bundeskassen, die Bundeskassen Halle an der Saale und Trier wurden als weitere Dienstsitze angegliedert.

Örtliche Zuständigkeit der Bundeskasse Trier

Zur Zeit bestehen also zwei Bundeskassen:

Bundeskasse Halle an der Saale) mit einer Außenstelle in Ebersbach-Neugersdorf und einem weiteren Dienstsitz in Weiden in der Oberpfalz.

Halle an der Saale ist zuständig für folgende Bundesländer:

  • Bremen,
  • Sachsen,
  • Niedersachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Bayern,
  • Thüringen
  • und Baden-Württemberg.

Bundeskasse Trier hat einen weiteren Dienstsitz in Kiel. Diese Bundeskasse ist zuständig für folgende Bundesländer:

  • Hessen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Schleswig-Holstein,
  • Hamburg,
  • Berlin,
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • und Brandenburg.

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