Zunächst sei erwähnt, dass § 49 EStG die beschränkte Einkommenspflicht festlegt. Beschränkt steuerpflichtig ist man im übrigen, wenn Einkünfte im Inland erzielt werden, aber der ständige Wohnsitz außerhalb von Deutschland liegt.
Dazu muss gesagt werden, dass die beschränkte Einkommenspflicht nur bei natürlichen Personen greift. Wie schon erwähnt, darf aber der Wohnsitz nicht im Inland liegen. Dies bedeutet, dass die Steuerpflicht nur auf die Einkünfte, welche in Deutschland erzielt wurde, besteuert werden.
Einkünfte, die trotz beschränkter Steuerpflicht versteuert werden müssen:
Einkünfte, welche in Deutschland erzielt werden aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Sonstige Einkünfte die unter § 22 EStG
Beispiel:
Ein Unternehmer aus Belgien lässt einen Teil seiner Produkte in Deutschland produzieren. Er hat seinen Wohnsitz jedoch nicht in Deutschland. Die Produktionsstätte liegt aber nach § 49 EStG in Deutschland und demnach werden auch hier Einkünfte erzielt. Dies bedeutet, dass er nach § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig ist.
Würden mehr als 90 Prozent der Einkünfte aus der inländischen Produktion stammen, so unterliegt dieser Unternehmer der deutschen Einkommensteuerpflicht. Auf Antrag würde er also der unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen sein.
Wichtig zu wissen ist, dass seit dem Jahr 2008 auch Betriebsausgaben sowie Werbungskosten für die Berechnung der Steuerlast herangezogen werden, auch wenn man nur beschränkt Steuerpflichtig ist. Diese Kosten müssen jedoch im direkten Zusammenhang mit der Produktion in Deutschland stehen. Auch wichtig zu wissen ist, dass es einen Grundfreibetrag gibt. Nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bilden hier eine Ausnahme.
Zusammenfassung:
Die beschränkte Steuerpflicht gilt nur für Personen, welche ihren ständigen Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben
Im § 49 EStG wird festgelegt welche Einkünfte, die in Deutschland erzielt werden, besteuert werden