Ob Kosten auf einen Kostenträger oder eine Kostenstelle zugerechnet werden können, entscheidet darüber, um welche Art von Kosten es sich handelt. Es gibt Einzelkosten und Gemeinkosten. Gemeinkosten sind solche Kosten, welche sich nicht direkt einem Kostenträger oder einer Kostenstelle zurechnen lassen. Sie müssen indirekt über einen Schlüssel zugerechnet werden.
Beste Beispiele hierfür sind Abschreibungen und Mietkosten.
Wenn Gemeinkosten auf ein Produkt umgerechnet werden sollen, müssen Umwege über den Betriebsabrechnungsbogen oder die Kostenstellenrechnung gegangen werden. Es lassen sich dann Gemeinkostenzuschlagssätze bestimmen, die anschließend dem Produkt in seinem kalkulatorischen Schema zugerechnet werden können. Oft werden Gemeinkosten auch als Overheadkosten oder indirekte Kosten bezeichnet.
Ein Beispiel für Gemeinkosten ist die Miete:
Wenn pro Monat Mietkosten von 10000 € für das Produktionsgebäude anfallen, können diese Kosten dem Kostenträger des Produkts nicht zugerechnet werden. Diese Kosten sind also Gemeinkosten, die hier auch als Fertigungsgemeinkosten bezeichnet werden.
Ein weiteres Beispiel für Gemeinkosten sind Abschreibungen
Wenn pro Monat ein Abschreibungsbetrag von 2000 € für eine Anlage gezahlt werden muss, können diese Kosten dem Produkt nicht direkt angerechnet werden.
Es besteht auch ein Zusammenhang zwischen Fixkosten und Gemeinkosten. Meistens sind Gemeinkosten Fixkosten. Die Miete für das Produktionsgebäude ist gleichbleibend und somit unabhängig von der Produktionsmenge. Sie kann dem Produkt nicht direkt angerechnet werden, deshalb sind es Gemeinkosten. Es gibt aber auch variable Kosten, die eine Veränderung bei Schwankung der Produktionsmenge aufweisen. Bestes Beispiel hierfür ist Strom. Diese Kosten sind aber auch Gemeinkosten, da der Stromverbrauch meistens nicht dem einzelnen Produkt angerechnet werden kann.
Gemeinkosten haben einige Merkmale:
Eine Zurechnung zu den einzelnen Kostenträgern ist nur indirekt möglich.
Sie fallen auch für mehrere Aufträge und Einheiten an.
Verteilt werden sie auf mehrere Kostenstellen. Über Zuschläge lassen sich diese Kosten dann auf die Kostenträger weiterverteilen.
Es gibt mehrere Unterscheidungen von Gemeinkosten: Fertigungsgemeinkosten, Materialgemeinkosten, Vertriebsgemeinkosten und Verwaltungsgemeinkosten.
Des Weiteren gibt es Kostenträgergemeinkosten. Meistens bezieht sich der Begriff Gemeinkosten nämlich auf Kostenträger. Wenn sich die Gemeinkosten aber auf Kostenstellen beziehen, wird von Kostenstellengemeinkosten gesprochen.
Ein Beispiel soll die Kostenstellengemeinkosten verdeutlichen: Das Produktionsgebäude hat eine bestimmte Fläche, für welche Mietkosten anfallen. Die Miete kann nur mit einem Schlüssel, welcher sich nach der Fläche richtet, auf die Kostenstelle Fertigung angerechnet werden. Die Miete gehört also zu den Kostenstellengemeinkosten.
Die Gemeinkosten lassen sich auch auf Kostenträger anrechnen: Gemeinkosten müssen hierfür mit einem Umweg umgerechnet werden. Diese Gemeinkosten müssen zunächst auf die einzelnen Kostenstellen verteilt werden. Dies erfolgt mit der Kostenstellenrechnung. Mit einem Gemeinkostenzuschlag lassen sich diese Kosten dann auf die einzelnen Kostenträger anrechnen. Einzelkosten können einem Kostenträger dagegen ohne Umweg direkt zugerechnet werden.
Ein Beispiel soll die Berechnung der Gemeinkosten und des Gemeinkostenzuschlags verdeutlichen:
Für einen Verkaufsstand (Glühwein) werden am Tag 150 € Standmiete und eine Leasingrate von 100 € für die Einrichtung angesetzt. Weitere Kosten werden nicht betrachtet. Bei diesen beiden Kostenarten handelt es sich um Kosten, welche dem verkauften Produkt, also einem Glas Glühwein, nicht direkt angerechnet werden können. Sie sind somit Gemeinkosten. Insgesamt ergeben sich als Gemeinkosten 150 € + 100 € = 250 €. Dem Betreiber kostet ein Glas Glühwein 1 € im Einkauf. Er rechnet damit, dass am Tag 500 Gläser verkauft werden können. Die Gemeinkosten lassen sich nun mit einem Gemeinkostenzuschlagssatz auf die Einzelkosten umrechnen.
Einzelkosten = (500 Gläser Glühwein x 1 € Einkaufspreis) = 500 €
Gemeinkostenzuschlagssatz = 250 € Gemeinkosten / 500 € Einzelkosten = 0,5 = 50 %
Verkaufspreis pro Glas Glühwein = 1 € Einzelkosten + (1 € x 0,5 Gemeinkostenzuschlagssatz) = 1,50 €
Die Einzelkosten sind das Gegenstück zu den Gemeinkosten. Die Einzelkosten können dem Produkt direkt zugerechnet werden.
Hat Wirtschaftswissenschaften an der Universität Kassel studiert.
Einzelunternehmer seit Mai 2006 & Chefredakteur von Uni-24.de
Geschäftsführer der Immocado UG (haftungsbeschränkt)