Was ist ein sonstiger Einzug beim Online Banking? – Erklärung

Regelmäßig fällige Zahlungen werden in der Regel per Lastschriftverfahren vom Online Konto abgebucht. Kontoinhaber müssen einem Dienstleister eine Einverständniserklärung für das Lastschriftverfahren erteilen. Ohne den Nachweis ist ein Unternehmen nicht berechtigt, die Abbuchung per Lastschriftverfahren zu tätigen. Sind auf den Kontoauszügen Posten mit „sonstiger Einzug“ enthalten, müssen Kontoinhaber umgehend reagieren. Hierbei handelt es sich vermutlich um eine unberechtigte Buchung.

Prüfung aller regelmäßigen Abbuchungen

Bevor gleich die Online Bank kontaktiert wird, sind alle Posten der letzten drei Monate zu prüfen. Heranzuziehen sind außerdem Verträge oder Einwilligungen für das Lastschriftverfahren. Nicht alle Posten werden sorgfältig gekennzeichnet, was bei den meisten Kontoinhabern zur Irritation führt. Ist die Buchung mit dem Vermerk „sonstiger Einzug“ mit einer Betragshöhe identisch, für die eine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, ist mit dem Vertragspartner Rücksprache zu halten. Dieser muss wissen, dass seine Abbuchungen eindeutig identifizierbar sein müssen. Lässt sich der Posten nicht anhand regelmäßiger Einzüge zuordnen, sind unregelmäßige Abbuchungen zu kontrollieren. Das sind einmalige Summen oder solche, die quartalsweise fällig werden.

Keine Zuordnung der Abbuchung möglich

Abbuchungen vom Online Konto mit dem Vermerk „sonstiger Einzug“ sind an einer nicht identifizierbaren IBAN oder Rechnungsnummer und fehlendem BIC zu erkennen. Solche Abbuchungen werden häufig mit bis zu zwölf Nullen gekennzeichnet. Da das System die Platzhalter ausfüllt, verwendet es automatisch eine generierte Reihe von Nullen. Wer häufig mit seiner Bankkarte im Detailhandel bezahlt, der wird feststellen, dass nicht alle Händler korrekte Daten eingeben, anhand dessen sich die Abbuchungen identifizieren lassen. Es gilt zu prüfen, welche Zahlungen in letzter Zeit mit der Karte getätigt wurden. Ergibt sich darauf keine Zuordnung der Posten, handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrug.

Hacker unternehmen sehr viel, um an die Bankdaten von Verbrauchern zu gelangen. Anfällig sind vor allem Zahlungen mit der Kredit- oder Debitkarte im Internet. Unbemerkt schöpfen Hacker im Hintergrund Daten ab, um später mit nicht identifizierbaren Buchungen das Konto zu belasten. Für die Polizei sind die Vorgänge teilweise kaum zurückzuverfolgen, weil die IP-Adressen, mit denen die Vorgänge getätigt werden, über VPN laufen. Dazu kommen Händler, die Daten weiterleiten dürfen, wenn der Kunde nicht aufmerksam die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchliest und dem Weiterleiten von Daten an Partner nicht widerspricht. Der fehlende Widerspruch berechtigt andere Dienstleister selbstverständlich nicht zur unberechtigten Abbuchung eines Betrages vom Konto. Allerdings handelt auch dieser mit der Weiterleitung von Daten und die gelangen durchaus in die falschen Hände.

Zweifelhafte Abbuchungen zurück buchen lassen

Die Europäische Kommission für Verbraucherschutz hat klare Regeln festgelegt und Verbraucher sind der Willkür von Betrügern nicht vollständig und schutzlos ausgeliefert. Die Banken müssen eine Widerspruchsfrist einräumen, die beträgt bis zu sechs Wochen nach erfolgter Abbuchung vom Online Konto. Deshalb gilt es, die Buchungsposten auf seinem Konto mehrmals im Monat zu prüfen und nicht zu lange zu warten, bis die Frist verstreicht.

Geschädigte nehmen nach Feststellung einer nicht identifizierbaren Abbuchung mit dem Vermerk „sonstiger Einzug“ mit ihrer Online Bank Kontakt auf und weisen auf den Posten hin. Handelt es sich bei der Abbuchung nicht um die Kontoführungsgebühren oder um den Jahresbeitrag für die Kreditkarte, ist die Rückbuchung zu beantragen. Der Vorgang dauert unter Umständen einige Tage. In der Regel wird ohne weitere Meldung der Widerspruch zur unberechtigten Abbuchung akzeptiert und der Betrag dem Online Konto wieder gutgeschrieben.

Betrüger handeln schnell

Das Problem, welches sich aus den Widersprüchen geschädigter Kunden ergibt, ist die Schnelligkeit der Betrüger. Sie leiten die Abbuchungen über mehrere Konten zu einem Zielkonto. Die Zwischenkonten werden ständig erneuert, sodass den Banken und Behörden die Verfolgung deutlich erschwert wird. Vergeht zu viel Zeit, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Konto, das die Betrüger nutzen, um die Gelder von den Geschädigten zu sammeln, bereits geschlossen ist.

Banken im Ausland weigern sich immer häufiger die Rückbuchung zu akzeptieren, wenn das Konto nicht mehr existiert. Sie sind außerdem nicht verpflichtet, bestimmte Daten des Kontoinhabers jedem mitzuteilen. Denn häufig handelt es sich um Konten außerhalb der Europäischen Union, wodurch ein weiteres Mal die Rückbuchung deutlich erschwert wird. Bleibt die Rückbuchung erfolglos, so ist der Rechtsweg einzuleiten. Dabei gilt es, die Haftungsfähigkeit der Banken zu prüfen, um die Rückbuchung durchzusetzen.

War dieser Artikel hilfreich?
JaNein

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein