CCG1 & CCG2 Paletten Unterschiede – Höhe, Maße

In der gesamten Lagerlogistik ist eine Normierung des Packmaßes der zu befördernden Ware ein unumgänglicher Faktor, geht es doch darum Transportkapazitäten von Lastkraftwagen, Zugwagons oder Containern zu definieren und zu optimieren. Selbiges gilt für die Lagerung von Waren in Hallen oder im Freien. Regalplätze und Fahrwege brauchen für eine maximale Nutzung oder gar für eine mögliche Automatisierung genormte Paletten. Dies ist ebenfalls beim Handling ein Muss. Hub- oder Gabelstapler, Kräne usw. können nicht während des Arbeitsprozesses ständig auf neue Gegebenheiten umgestellt werden, sodass sich ein Norm-Maß im Laufe der Zeit etablierte.

Die Europalette:

Die Europalette stellt mit einer Grundfläche von 1200 x 800 Millimeter (mm) eine einheitliche beladbare Fläche dar. Weiters ist bei diesen Paletten auch die Aufbauhöhe mit 15 cm reglementiert. Hierbei handelt es sich natürlich lediglich um die Bauhöhe der Europalette und nicht um die Höhe ihrer Beladbarkeit. Als dritter Teil einer solchen Europalette ist der Unterbau in seiner Art und Weise festgelegt, damit – so wie oben beschrieben – Gabelstapler und andere Verladegerätschaften normiert arbeiten können.

CCG1 und CCG2 – eine Frage der Höhe:

Bleibt als letzter Parameter der vorgeschriebenen Maße von Europaletten noch die Beladungshöhe zu klären. Hierfür wurden zwei verschiedene Höhenmaße definiert. CCG1 entspricht einer Höhennorm von 105 cm. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine Gesamthöhe handelt. Das beutetet wiederum, dass für die reine Nettoladehöhe die Höhe der Europalette an sich abzuziehen ist. Somit ergibt sich eine praktische Beladungsmöglichkeit von 90 cm Höhe. Deutlich großzügiger normiert ist die CCG2 Palette, deren Gesamthöhe 160 bis 195 cm erreicht. Abzüglich der Bauhöhe der Europalette ergibt die eine Nettoladehöhe von 145 cm bis 180 cm.

Ladung schichten, Laderaum optimal nutzen:

Mit den CCG1 und den CCG2 Paletten stehen zwei unterschiedliche Höhennormen zur Verfügung. Welch der beiden für welches Ladegut in Frage kommt ist auch ein Thema des Ladungsgewichtes, der Ladungssicherung und der Schwerpunktverteilung. Gerade die neuesten Vorschriften den Straßenverkehr betreffend legen verstärkt wert auf eine ausgezeichnete Ladungssicherheit. Hier spielt die Höhe einer Palette keine unwesentliche Rolle. Die Optimierung eines Lagerraumes hängt nicht nur von der zweidimensionalen bestmöglichen Nutzung der Grundfläche ab, sondern eben auch von der Ausnutzung der vorhandenen Höhenressourcen. Es ist daher oftmals auch eine mathematische Herausforderung, die maximale Laderaumnutzung mit den zur Verfügung stehenden Höhennormen der CCG1 und CCG2 Paletten zu berechnen.

Diese beiden Normen wurden, so wie das Artikelnummernsystem EAN, von der Gesellschaft „Centrale für Coorganisation (CCG) entwickelt. Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle anzumerken, dass es auch noch weitere Zwischennormen in der Lagerhaltung gibt. Dies sind beispielsweise EUL1 mit einer Gesamthöhe von 140 cm und EUl2 mit einer Gesamthöhe von 240 cm Paletten.

Die Bedeutung der genormten Paletten in der Praxis:

Schon beim Studium der Verkaufskataloge von üblichen Kleintransporten wird die Bedeutung von genormten Paletten klar sichtbar. Ihre Laderäume sind auf das Flächenmaß der Europalette und weitgehend auch auf die Höhenmaße CCG1 und CCG2 optimiert. Hinter den diversen Laderaumgrößen dieser immer beliebteren Fahrzeugkategorie sind immer Ladennormberechnungen das Maß der Dinge. Die Ergebnisse fließen in weiterer Folge in die Dimensionen der Fahrzeuge ein und werden mit den Buchstaben L für Länge und H für Höhe bezeichnet. L1H1 entspricht der Länge1 und der Höhe1. L4H3 ist dann schon ein wirklich ausgewachsener Kleintransporter. Ebenso werden gr0ße LKW, oder Container normiert. Letztere basieren auf der englischen Längennorm. Diese wird in Fuß angegeben. Auch Hochregallager und ihre Stellplätze werden exakt nach den Flächen- und Höhenmaßen der Europaletten errichtet.

Zusammenfassung und Schlussfolgerung.

Neben dem genormten Flächenmaß für Europaletten von 1200 mm Länge und 800 mm Breite ist auch die Höhe der Transporteinheit wesentlich und somit international fixiert. CCG1 entspricht einer Gesamthöhe von 105 cm und CCG2 einer Gesamthöhe von 160 cm bis 195 cm. Hierbei ist jeweils die Bauhöhe der Europalette von 15 cm einzurechnen. Diese Maßvorschriften sind für eine Optimierung des Transports, des Handlings und der Lagerung unerlässlich.

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