Gewinn- und Verlustverteilung einer OHG leicht erklärt

Entsprechend gesetzlicher Vorgabe erhält jeder OHG-Gesellschafter vorab einen Betrag von 4 % auf seinen Kapitalanteil. Der Rest wird nach Köpfen – also im gleichen Verhältnis aufgeteilt (§121 HGB). Im Gesellschaftsvertrag können abweichende Regelungen getroffen werden.

Beispiel: Gewinnverteilung einer OHG

Zu verteilender Gewinn der Muster & Beispiel OHG = 100.000 Euro

Kapitalanteil Gesellschafter Muster 50.000 Euro
Kapitalanteil Gesellschafter Beispiel 20.000 Euro

4 % von 50.000 Euro = 2.000 Euro
4 % von 20.000 = 800 Euro

Restgewinn = 100.000 abzüglich 2.000 Euro abzüglich 800 Euro = 97.200 Euro. Die Verteilung des Restes erfolgt nach Köpfen, bei zwei Gesellschaftern bedeutet dies 48.600 Euro für jeden Gesellschafter.

Gewinnanteil Muster

= 2.000 Euro vorab zuzüglich 48.600 Euro nach Köpfen = 50.600 Euro Gesamtgewinnanteil.

Gewinnanteil Beispiel

= 800 Euro vorab zuzüglich 48.600 Euro nach Köpfen = 49.400 Euro Gesamtgewinnanteil.

Die Gewinne werden auf den Kapitalkonten der Gesellschafter gutgeschrieben.

Anmerkung

Ist der Gewinn für eine vollständige Kapitalverzinsung zu gering, ist ein entsprechend niedrigerer Satz anzuwenden (§ 121 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Steuern

Die Gesellschafter der OHG sind mit ihren Gewinnanteilen einkommenssteuerpflichtig. Die Gesellschaft hat Gewerbesteuer zu entrichten.

Entnahmen

Das Entnahmerecht nach § 122 HGB erlaubt den Gesellschaftern im Laufe des Geschäftsjahres Gelder bis zur Höhe ihrer gesetzlich vorgesehenen Kapitalverzinsung (4 %) sowie den Gewinnanteil des letzten Geschäftsjahres zu entnehmen, sofern dadurch kein Liquiditätsengpass der Gesellschaft verursacht wird.

Verlustverteilung OHG

Der Verlust ist nach Köpfen gleichmäßig auf alle Gesellschafter zu verteilen (§ 121 Abs. 3 HGB).

Beispiel

Verlust der Muster & Beispiel OHG 50.000 Euro.

Von diesem Verlust trägt der Gesellschafter Muster 25.000 Euro, ebenso der Gesellschafter Beispiel. Die Verluste werden von den jeweiligen Gesellschafter-Kapitalkonten abgezogen.

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1 Kommentar

  1. Hallo, ich habe eine Frage zu einem Fall, welcher hier nicht aufgeführt wurde:
    Annahme: Die OHG hat zwei Gesellschafter namens Max und Tim. Hinsichtlich der Aufteilung des Gewinns gilt die gesetzliche Regelung nach dem HGB.
    Einlagen: Tim: 1.000,00 €; Max: 3.000,00€

    Der Gewinn beträgt im Geschäftsjahr 2021 200,00 €.

    Wie erfolgt nun die Aufteilung des Gewinns, da die Formel mit 4,00 % bereits bei Tim den tatsächlichen Gewinn übersteigt?

    Vielen Dank im Voraus!

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